SATZUNG

§ 1 Name, Sitz und Zweck

  1. Der Verein führt den Namen Basketballgemeinschaft „Korbjäger” Wachtberg. Er hat seinen Sitz beim Wohnsitz des jeweiligen 1. Vorsitzenden.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „”Steuerbegünstigte Zwecke”” der Abgabenordnung, indem er den Breiten- und Freizeitsport auf freiwilliger Grundlage fördert.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Mit der Beitrittserklärung erkennt das neue Mitglied die Satzung des Vereins an.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 3 Beiträge

  1. Die Beiträge, die von den Mitgliedern zu entrichten sind, werden am 1. eines jeden Monats fällig. Sie werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  2. Der Kassenwart führt eine Mitgliederliste, aus der sich der Tag des Eintritts und die Zahlungen ergeben, im Falle des Ausscheidens ist das Datum und der Grund zu vermerken.

§ 4 Vereinsorgane

  1. Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird nach Vorbereitung durch den Vorstand vom 1. Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von einer Woche einberufen; zur Fristwahrung genügt Aufgabe zur Post.
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet jeweils im ersten Vierteljahr eines Jahres statt. Zu einer außer ordentlichen Mitgliederversammlung ist einzuladen, wenn der Vorstand es beschließt. Einem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist unverzüglich zu entsprechen, wenn er von einem Viertel der Mitglieder unterstützt wird; in dem Antrag ist der Gegenstand der Tagesordnung anzugeben.
  3. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
    1. den Geschäftsbericht
    2. den Kassenbericht und den Kassenprüfbericht
    3. die Entlastung des Vorstandes
    4. die Wahl des Vorstandes und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern
    5. die Wahl der Kassenprüfer
    6. die Festsetzung der Beiträge (§ 3 Abs. 1 Satz 2)
    7. den Ausschlu8 von Mitgliedern (§ 2 Abs. 4 Satz 2)
    8. die Änderung der Satzung
    9. die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vermögens im Falle der Auflösung (§ 8)
  4. Die Mitgliederversammlung ist erst bei Erscheinen von 50% der Mitglieder beschlußfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit. Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
  5. Der erste Vorsitzende führt den Vorsitz. Ein Mitglied des Vorstandes fertigt ein Beschlussprotokoll, das vom Vorsitzenden gegengezeichnet wird.

§ 6 Vorstand

  1. Vorstand im Sinne des 5 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Der 2. Vorsitzende ist gleichzeitig Kassenwart. Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt.
  2. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Der Vorstand fuhrt die laufenden Geschäfte. Der 1. Vorsitzende wird im Verhinderungsfalle durch den 2. Vorsitzenden vertreten.

§ 7 Geschäftsjahr

  1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 8 Verwendung des Vermögens im Falle der Auflösung

  1. Bei Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens; das Vermögen ist für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.
  2. Das Vermögen darf den Anfallberechtigten nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung des Auflösungsbeschlusses und erst nach Einwilligung des Finanzamtes überantwortet werden.

Kontakt

1. Vorsitzenden:
Thomas Meyer
Maximilian-Kolbe-Straße 13
53343 Wachtberg
Tel.: 0151 155 23 177
Email: tme-ber@t-online.de
Kassenwart:
Slavisa Cevriz
Auf der Miel 3
53501 Grafschaft
Tel.: 0163 782 4309
Email: slavisace@web.de
Kassenprüfer:
Dietmar Schmitz
Forstweg 17
53343 Wachtberg
Tel.: 0179 655 8866
Email: dietmar.schmitz@asi-online.de